Auch für den Verkäufer können Kosten beim Immobilienverkauf anfallen, wenn er beispielsweise sein Haus selbst verkauft, finanzielle Belastungen im Grundbuch bestehen oder gesetzliche Fristen verletzt werden. Dazu zählen unter anderem die Vorfälligkeitsentschädigung, eine Löschung der Grundschuld, sowie gegebenenfalls die Zahlungspflicht der Spekulationssteuer. Wann diese Kosten auf den Verkäufer zukommen, hängt ganz vom individuellen Verkaufsfall ab.
Wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten, der Finanzierungskredit aber noch nicht vollständig abbezahlt wurde, können auf den Verkäufer zusätzliche Kosten zukommen. Sollte für die Bank durch die vorzeitige Beendigung des Kredits ein Zinsschaden entstehen, kann die Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung einfordern.
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, der Finanzierungskredit aber noch nicht vollständig abbezahlt wurde, können auf den Verkäufer zusätzliche Kosten zukommen. Sollte für die Bank durch die vorzeitige Beendigung des Kredits ein Zinsschaden entstehen, kann die Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung einfordern.
Möchte ein Eigentümer sein Haus innerhalb der gesetzlichen Spekulationsfrist von zehn Jahren nach Erwerb wieder verkaufen und erzielt damit einen Gewinn, fällt für diesen Verkauf die Zahlung einer Steuer an. Die Höhe dieser sogenannten Spekulationssteuer ist abhängig vom Einkommenssteuersatz des Eigentümers sowie dem Wertgewinn der Immobilie. Eine Ausnahme bildet der Fall, wenn der Verkäufer die Immobilien in den drei letzten Jahren selbst bewohnt hat.
Wenn wir eine Immobilienbewertung vornehmen, zahlen Sie als Verkäufer nichts. Es versteht sich von selbst, dass wir Ihre Immobilie nur anbieten, wenn wir vorher genau überprüft haben, welchen Verkaufspreis Sie realistischerweise im Hinblick auf die individuellen Gegebenheiten Ihrer Immobilie erwarten können. Genauso selbstverständlich ist es, dass wir die dafür in Betracht kommenden Bewertungsfaktoren und langjährige Erfahrung in unserer Einschätzung einbeziehen.
Ein professioneller und regionaler Immobilienmakler kennt den lokalen Immobilienmarkt ganz genau. Er ist in der Lage, einen realistischen Verkaufspreis einzuschätzen, der Ihrer Immobilie und den jeweiligen Marktverhältnissen auch gerecht wird. Diese Preisschätzung ist essenziell für den Verkauf. Ein zu hoher oder zu niedriger Preis führt meist zu Verlusten für den Eigentümer. Der Verkauf bzw. der Erwerb einer Immobilie ist außerdem mit viel Aufwand verbunden.
Insbesondere Eigentümer unterschätzen oft den Zeitaufwand und es fehlen die Expertise und Rechtskenntnisse, um sich dieser Aufgabe angemessen zu widmen. Bitte denken Sie auch immer daran, dass falsche Angaben, auch aus Unwissenheit, nicht vor Strafe schützen. Wenn Sie ihr Haus verkaufen möchten, sollten Sie sich an einen kompetenten Immobilienmakler wenden.
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